Unfallregulierung und Schadenersatzrecht

Wurde der Schaden vom Unfallgegner verursacht, werden Ihnen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erstattet. Auf diesen Anspruch sollten Sie nicht verzichten, auch wenn es sich um eine vermeintlich einfache Angelegenheit handelt und die Schuldfrage geklärt zu sein scheint. Denn:

"Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln" (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 01.12.2014 - 22 U 171/13)

Fahrzeugschaden / Sachschaden

Unfallregulierung

Ich sorge dafür, dass Ihr Schaden so schnell und so umfassend wie möglich erstattet wird. Von der ersten Schadensmeldung gegenüber der Versicherung bis zur Erstattung der letzten Schadensposition bin ich für Sie da. Während der gesamten Regulierung stehe ich Ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung, berate Sie und halte Sie auf dem Laufenden.

Kürzt die Versicherung Schadenspositionen, nehme ich dies nicht widerspruchslos hin sondern dringe unter Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung auf eine vollständige Erstattung. Denn aufgrund meiner Fortbildungspflicht als Fachanwalt bin ich immer auf dem neuesten Stand. Und Sie profitieren hiervon.

Personenschaden

Bei Verletzungen nach einem Unfall ist es besonders wichtig, die Regulierung des Personenschadens in die Hände eines Verkehrsrechtsanwalts zu legen. Denn nur dann sind Sie auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung und bekommen den Schadenersatz, der Ihnen zusteht:

  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsschaden
  • Haushaltsführungsschaden
  • Vermehrte Bedürfnisse (z.B. behindertengerechte Ausstattung, Fahrtkosten, etc.)
  • Bei Tötung: u. a. Barunterhaltsschaden, Beerdigungskosten